Almen gibt es überall im Alpenraum (ca. 30.000 in den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Liechtenstein und Slovenien).
Teilweise entstanden sie bereits vor mehr als 5.000 Jahren.
In den engen Gebirgstälern wurden sie aus der Not heraus geboren:
Bild rechts: Adersberger Alm (Rottau 1920)
Vielleicht gab es schon zur Kelten- oder Römerzeit (vor ca. 2.000 Jahren) Almen im Achental. Flurnamen könnten darauf hinweisen:
Tauronalm am Geigelstein:
tauron könnte keltisch sein (vgl. das Tauerngebirge).
Es könnte aber auch römisch sein: *tauron < lateinisch taurus = Stier.
Die Forschung ist uneinig darüber, ob aus dem Flurnamen auf eine keltische oder romanische Besiedlung geschlossen werden kann.
Generell gilt aber: Es gibt (noch) keine Beweise für eine Besiedelung des Achentals vor Ankunft der Bajuwaren (7. Jahrhundert).
Bild links: Rapplkaser auf der Steinbergalm (Schleching 1933)
Almen können eingeteilt werden:
Eigentumsalmen sind Almen, die nicht mit Weiderecht belastet sind und im Sondereigentum
Berechtigungsalmen sind Almen, die im Staatseigentum stehen und mit Weiderecht, Holzrechten u.a. belastet sind.
Der Almbauer ist nur nutzungsberechtigt.
Es können auch mehrere Almbauern oder eine Genossenschaft nutzungsberechtigt sein. Sonderformen sind:
Pachtalmen sind Almen, die im Sondereigentum einer Person oder Körperschaft stehen und befristet gegen Entgelt (Pachtschilling) zur almwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden.
So wie die meisten Bauernhöfe bestimmten „Grundherren“ gehörten und als „Lehen“ an die Bauern zur Bearbeitung vergeben wurden, gelangten auch die Almen und zugehörigen Weidegründe in der Regel nur als Lehen an die jeweiligen Hofbesitzer. Die wichtigsten Grundherren im Achental waren:
Interessanterweise waren Eigentümer der Höfe und Eigentümer der zugehörigen Almen meist nicht identisch. Bei den Almen handelte es sich in der Regel um herzogliches bzw. kurfürstliches, also staatliches Eigentum.
Dies könnte daran liegen, dass der Herzog 1259 die Herrschaft Marquartstein kaufte und damit auch die zugehörigen Forstgebiete in sein Eigentum übergingen.
Ab dem 18./19. Jahrhundert bildeten sich neue Besitzverhältnisse heraus. Die im Eigentum der Klöster stehenden Almen gingen mit der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts an den Staat.
Almen sind Weideflächen im (Hoch-) Gebirge, die oberhalb der bergbäuerlichen Dauersiedlungen liegen. In wirtschaftlicher Hinsicht sind sie eng mit dem Bauernhof im Tal („d’Hoamat“) verbunden, zu dem sie gehörten.
Eine Viehhaltung im existenzsichernden Umfang wäre ohne die Alm-Weideflächen nicht möglich. Hieraus resultieren (je nach Gegend unterschiedlich)
Verbreitet ist die Almwirtschaft in mehreren Höhenstufen (Nieder-, Mittel- und Hochleger). Personal und Vieh wandern im Sommer, der Vegetationsentwicklung folgend, stufenweise auf- und im Herbst dann wieder abwärts.
Es gibt:
Ursprünglich wurden Almen oberhalb der Baumgrenzen angelegt, um die anstrengende Rodungsarbeit zu vermeiden.
Im Laufe der Jahrhunderte begann man, in tiefere Gebiete vorzudringen.
Vom 12. bis zum 14. Jahrhundert begann man dann mit großflächigen Rodungsmaßnahmen, da die bestehenden Weideflächen nicht mehr ausreichten, um dem Bevölkerungswachstum und damit der Nahrungsnachfrage nachzukommen. Es waren insbesondere die Klöster, die die Rodungsmaßnahmen forcierten.
Ab dem 18./19. Jahrhundert ging die Milchwirtschaft zurück. Abgelegene Almen wurden aufgelassen.
Der Staat kaufte viele Flächen auf und forstete sie wieder auf.
In den Weltkriegen mussten viele Almen wegen Personalmangels aufgegeben werden. Seit den 1970er Jahren verlor die Almwirtschaft wegen des Strukturwandels in der Landwirtschaft an Bedeutung. Insbesondere Hochalmen wurden entweder aufgegeben oder in Galtviehalmen umgewandelt.
Die ursprüngliche unberührte Naturlandschaft wurde im Laufe der Jahrtausende zur vom Menschen geformten Kulturlandschaft. Dies gilt auch für die Almen, die ohne die Eingriffe in die Natur wie Rodung, Schwenden, aber auch Erschließung, Wegebau und Düngung ein völlig anderes ökologisches Gepräge aufweisen würden.
Nicht jeder Eingriff ist jedoch aus ökologischer Sicht von vorneherein zu verdammen. Viele schützenswerte Lebensräume sind erst durch eine spezifische Bewirtschaftung entstanden. Dies gilt auch für die Schaffung und Nutzung von Almen. Naturschutz kann demnach auch Kulturlandschaftspflege sein.
Die Kulturlandschaften haben durch den gestaltenden Menschen jeweils sehr unterschiedliche Veränderungen erfahren, die sie aus heutiger Sicht zu historischen Denkmälern machen, ähnlich den Boden- oder Baudenkmälern. Im Gegensatz zu letzteren sind sie aber nur schlecht dokumentiert.
„Mit ihrer Geschichte, ihrer Schönheit und ihren ökologischen Funktionen erzeugen die … bayerischen Kulturlandschaften regionale Identität. Sie sind alltäglicher Lebensraum der Menschen und dadurch die Manifestation von Heimat.“ (Heimatpflege in Bayern. Schriftenreihe des Landesvereins für Heimatpflege e. V., Band 4, Vorwort).
Seit der intensiven touristischen Erschließung der Gebirge in den letzten einhundert Jahren hat sich die Funktion vieler Almen grundsätzlich gewandelt: