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Schoßrinnalm

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Alm
Schoßrinnalm

Schoßrinn ist ein altes Wort für Wasserfall. Siehe auch die Ortschaft Schoßrinn und den Schoßbach

"Ranken"

Ranken (auch Ranten), alte Bezeichnung für Stangen. "Ranken" hört man auch heute noch öfters von Einheimischen. Im 16. Jahrhundert heißt es "Weißenberg-Alpe" oder "Weissenperger Albm am Hamerperg Aschau". In den ersten Vermessungskarten 1811/1815 finden sich auch Bezeichnungen wie "Schloßerainer Alpe" (typische Fehldeutung der nicht der bairischen Sprache mächtigen Vermessungsbeamten) sowie "Prienmüller-Alpe" (Der Prienmüller hatte hier seit 1500 ein Almrecht. 1844 hat er es verkauft).

Aschau/Chiemgau

Sachrang

884 (Kaser), 886

Lage

Mittelalm
1170 - 1300
1180

Südöstlich des Höhenrückens, der sich vom Zinnenberg zum Weißenberg herabzieht.

Gelände

Süd-Ost
Hang

kesselförmig ausgeformter steiler Hang

normal

Flächen

1996
16,00 ha

1921 waren neben der Lichtweidefläche noch 6 ha Waldweide vorhanden (almerhebung-1921)

0,00 ha
nicht abgelöst
0,00 ha

Gebäude

Kaser

1

Gemauert, Neubau von 2009 (nachdem im Jahr 2008 der alte Kaser durch Lawine zerstört worden war)

Dachziegel

neu

Stall

1

mit Wohnbereich unter einem Dach

Entwicklung

1460

Sal- und Zehentbuch (salbuch-hohenaschau)

Hier sind "Almen ob dem Hammer" genannt. Es kann aus späteren Quellen geschlossen werden, dass damit neben der Ellandalm auch die Schoßrinnalm gemeint ist.

Ganz sicher ist eine Nennung im Jahr 1500 (Vertragsbrief, Original im Archiv Cramer-Klett).

Aus dem Jahr 1500 existiert ein Vertragsbrief zwischen Christoph von Freyberg und dem Peter Prienmüller (Unterprienmühle): Der Müllner hatte demnach die Alm schon seit Menschengedenken in Gebrauch, ein Eigentum wird ihm aber seitens der Herrschaft nicht zugestanden. Freyberg wirft ihm vor, die Alm widerrechtlich zu beanspruchen. Auch die Errichtung eines Kasers und der Zäune sei widerrechtlich geschehen. Die weitere Nutzung kann ihm aber wohl nicht verwehrt werden. (Der Vertragsbrief ist nur sehr lückenhaft vorhanden). 1535 ist im Zusammenhang mit Schneefluchtrechten der Baumgartenalpe von der "Schoßrinne" die Rede. 1550 heißt es "Weyssnperger albm neben der Schosrinen ober vnd hinter dem Schloß Aschaw am Hamerperg liegendt." Kurz darauf "Weissenperger Albm am Hamerperg Aschau. Disse Albm ist ungeverlich umb das Jar 1538 erstmals geschwent und angefangt" [einfangen = einzäunen]. Die Alm sei mehr oder weniger nur darum errichtet worden, damit die Kufsteiner, die auf Klausen und Baumgarten treiben, ihre Weidegebiete nicht ausweiteten. (StAM, Herrsch. Hohenaschau, A 1022). (Der Vertragsbrief von 1500 war wohl in Vergessenheit geraten). „Weißenberg“ ist im Übrigen noch heute die Bezeichnung für dieses Gebiet in den Forstkarten.

1799 „Protocoll von wegen Betreibung der Alpen Schoßrinn“: Als Berechtigte werden der Auer von Wald (heute Außerwald) sowie der Unterprienmüller genannt. Darüber hinaus dürfen die beiden Reichenauer, bevor sie auf die Feichtenalm treiben, hier zur Vorweide. Hierüber hatte es Streit gegeben. Die beiden Reichenauer müssen am selben Tag, an dem die Tiroler Miteintreiber der Feichtenalm dort auftreiben, von der Schoßrinnalm verschwinden. Der Auer und der Unterprienmüller dürfen 10 Tage nach Abzug der Reichenauer, in jedem Fall spätestens an St. Veit (15. Juni) auftreiben. Künftig sollte das herrschaftliche Waldamt den Auftriebstag festlegen.

1807 „Alpenbeschreibung“: Auer reicht 20 Pfund, der Prienmüller 10 Pfund Schmalz. Jeder besitzt einen "gesonderten gezimmerten Kaser samt Viehhaag."

1817 führen die beiden einen Streit mit dem Keil von Niederaschau, der offensichtlich damals das Weiderecht des Oberreichenauer ausübte. Der Keil dürfe nicht mehr Vieh auftreiben, wie der Oberreichenauer den Winter über füttern könne, heißt es.

1825 wurden die Einfahrer der Schoßrinnalm von der herrschaftlichen Verwaltung zur Besprechung der andauernden Streitigkeiten vorgeladen: Statt dem Oberreichenauer erschien der Keil, der das Oberreichenauer-Recht gepachtet hatte. Folgendes wurde festgelegt: Die Vorweide beginnt frühestens am 25., spätesten am 30. Mai jeweils mit 12 Stück Hornvieh. Spätestens am 15. Juni müssen die beiden Vorweideberechtigten Schoßrinn verlassen haben. In der Folgezeit haben sie nur noch ein Schneefluchtrecht hierher für maximal 3 Tage. Der Auer und der Prienmüller treiben frühestens am 15. Juni auf, mit 11 bzw. 16 Kühen (2 Kalbinnen gelten als 1 Kuh). Sie dürfen auch Fremdvieh annehmen. 1 Sprungstier geht frei. Der Auer, der im benachbarten „Holzmaiß Weißenberg“ ein Heimweiderecht besitzt, darf sein Vieh nicht vor der festgesetzten Zeit in die Alm Schoßrinn lassen, schon gar nicht "darin melken oder darin Milch aufsetzen". Alle beteiligten sorgen dafür, dass die Heimweidetiere, die sich im „Weißenbergergehau“ aufhielten, keinesfalls in die Almfläche eindringen. Das Protokoll von 1799 wird durch diese Vereinbarung ersetzt.

Auf dem Urplan von 1815 wird die Alm "Prienmüller-Alpe" genannt. 1832: "Frühalm Ranken oder Weißnberg".

1833 verpachtet der Unterprienmüller sein Almrecht an den Keil von Niederaschau auf 10 Jahre für insgesamt 330 fl. 1844 verkaufen die beiden ledigen Unterprienmüller-Söhne das Almrecht an den Dettl von der Winterstube. Auf der Liquidationskarte von 1856 ist der westliche Kaser als der des Dettl von der Winterstube, der östliche als der des Stadler von Hammerbach bezeichnet. Der Auer-Kaser befand sich weiter im Osten beim heutigen „Auer-Moos“. Dieses Gebiet, gelegentlich auch als ”Auer-Alm” bezeichnet, befindet sich östlich der jetzigen Alm. Der Auer von Außerwald hatte bereits vor 1740 seinen Kaser auf dem Gebiet der heutigen Schoßrinnalm. Erst in diesem Jahr baute er auf dem östlich gelegenen Teil einen separaten Kaser und so entstand die Bezeichnung ”Auer-Alpe”. 1867 wurde dem Auer infolge eines Rechtsstreites mit der Gutsherrschaft dort eine Fläche von 3,44 Tagwerk mit Kaser eigentümlich abgetreten. Seinen Kaser auf Schoßrinn ließ er verfallen, dafür erhielt er 1883 den ehemaligen Stein-Kaser (vormals Prienmüller-Kaser). Der Prienmüller von Prienmühle hatte seit 1500 hier sein Almrecht. 1844 hat er dieses an den Detl von der Winterstube verkauft. Schon wenige Jahre später war der Stein von Laiming im Besitz des Almrechtes, der es aber nie selber ausgeübt, sondern jeweils für 60 - 65 fl pro Jahr verpachtet hat. 1876 ließ er sein Recht für 2600 Mark ablösen.) Außer dem Prienmüller- (später Dettl- bzw. Stein-) und dem Auer-Recht lasteten auf Schoßrinn noch Frühweiderechte der Feichten-Almfahrer Ober- und Unterreichenauer.

Der Auer, der ursprünglich nur 11 Schläge besaß, erhielt 1883 infolge gerichtlichen Vergleichs 16 Rechte mit einem zusätzlichen Recht für einen Stier. Cramer-Klett verzichtete auf die Ausübung der ihm (infolge Ablösungen) zustehenden Schläge. Der Auer erhielt den Cramer-Klett`schen Kaser auf Fl.Nr. 884. Auch die Weidegrenzen wurden neu geordnet. Als Frühalm durften der Auer und der Unterreichenauer vom 15.5. - 16.6. mit je 12 Rinderschlägen, als Hauptweide nur der Auer vom 15.6. - 6.10. Schoßrinn befahren. Für drei Tage durfte der Auer Schneeflucht in den Weißenberg nehmen. Ein Reutrecht bestand für die Fl.Nrn. 886 und 887 (ca. 16 ha). Der Auer verzichtete auf alle weiteren Ansprüche gegenüber Cramer-Klett (z. B. Waldweide auf Fl. Nrn. 888/2, 890 - 894 und 897, auf die Laubstreurechte), außerdem auf die Beweidung der ihm selber gehörenden Auer-Alpe (Fl.Nrn. 889, 880, 890/2 und 894/3). 1897 verkaufte der Auer seine Eigentumsflächen an Baron Cramer-Klett. Dieser schloss ein Jahr später mit dem Auer erneut einen Vertrag: Der Auer verzichtete auf sein Forstrecht zum Kaser auf Fl.Nr. 885 (ehemaliger Unterreichenauer-Kaser), behielt aber das für seinen Kaser auf Fl.Nr. 884. Das Reutrecht wurde näher beschrieben (Boschen bis 10 cm Brusthöhendurchmesser durften entfernt werden). Weidezeit: 25.Mai - 6.Oktober.

1910 wurde dann das Weiderecht des Auer auf Tristmahln verlegt. 1911 pachtete der Oberreichenauer die freigewordene Almlichte für 14 Kühe. Von 1913 bis Mitte der 30er-Jahre (Pachtverträge sind am Forstamt nur bis 1932 vorhanden) hatte der Schoßer von Schoßrinn die Alm in Pacht, anfangs unentgeltlich, gegen Verzicht auf Wildschadensersatz auf seinem Heimatanwesen, später (1932) gegen einen Pachtschilling von 40 RM. (1928 Ermäßigung der Pacht mit der Bedingung, "den durch Steinschlag beschädigten Kaser auszubessern").

Quellen: sowie nichts anderes angegeben: Akten des Forsamtes Rosenheim

 

 

Baugeschichte

2009

Neubau nach vollständiger Zerstörung durch Lawine. der Vorgängerbau stammte von 1938. Nach der Almbeschreibung von 1921 war ein einzelner Kaser vorhanden: "massiv mit Schindeldach, reparaturbedürftig".

Rechtsgeschichte

Rechtsstatus

Berechtigungsalm

Im Eigentum der Herrschaft Hohenaschau. Berechtigte waren. Der Unterprienmüller von Frasdorf und der Auer von Außerwald, ab 1844 der Dettl von der Winterstube (Gemeinde Frasdorf) und der Auer, ab 1883 nur noch der Auer

Sonstiges

Pachtalm. Eigentümer bis 1932 Baron von Cramer-Klett, ab 1932 Bayer. Staatsforstverwaltung. Pächter: 1911 und 1912 Oberreichenauer von Sachrang, 1913 - 1932 Schoßer von Schoßrinn.

Eigentumsalm

Eigentümer Bayer. Staatsforstverwaltung. Nutzung durch JVA Bernau

Sonstiges

Pachtalm der Bayer. Staatsforstverwaltung: Pächter von 1979 bis 2007 Schwoager von Niesberg (Gemeinde Frasdorf), ab 2008 Thaurer (Fischer) von Höhenberg

Infrastruktur

PKW Hofentfernung: 16km

Almweg- bzw. Forststraßenbau

Art der Nutzung

18 bis 20 Stück Jungvieh

Almwirtschaft

Galtalm
Ja
Nein

Historischer Bestoß

1921
17
3
14

Pächter war in diesem Jahr der Schoßer von Schoßrinn. Pachtdauer von Jahr zu Jahr. Kein Almanger (almerhebung-1921)

1938
150

Nutzung durch die Justizvollzugsanstalt Bernau (Diese nutzte noch bis etwa 2000 die Almhütte als Urlauberhütte für ihre Beschäftigten). (S. hierzu beil. Artikel in "Der Almbauer" von 1957)

1996
24
24

gepachtet vom Schwoager in Niesberg (almverzeichnis-1996)

Sekundärliteratur

schossrinn-6_57.pdf
schossrinn-oktober-2010.pdf
schossrinn-maerz-2014.pdf
© HGV-Achental
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